Hunde können die Arbeitsmoral und die Produktivität im Büro erheblich steigern und obendrein das Büroklima erheblich verbessern. Eine Reihe von Beispielen haben diese Effekte bewiesen und auch aus verschiedenen Studien gehen ähnliche Ergebnisse hervor. jedoch gibt es keinen gesetzlichen Anspruch, seinen Hund mit ins Büro zu nehmen, es sei denn, man selbst ist der Chef vom Ganzen. Dennoch sollte man es versuchen, mti seinem Arbeitgeber hierüber zu reden und sich die Erlaubnis nach Möglichkeit schriftlich geben zu lassen.

Jeder Hund kann auch mal etwas beschädigen. Auf der Arbeit ist das nicht anders als zu Hause. Um den finanziellen Folgen derartiger Schäden aus dem Wege zu gehen, sollte man rechtzeitig vor der ersten Mitnahme eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Das ist auch deshalb so wichtig, weil ein Hundehalter nach § 833 BGB für Schäden seines Lieblings immer zu haften hat, egal ob ihm ein Verschulden trifft oder nicht. Denkbare Schäden wären z.B. Beschädigungen an Möbeln, Büroeinrichtungen, Teppichen, Tapeten, aber auch Schäden an anderen Mitarbeitern durch z.B. Anspringen oder im ungünstigesten Fall durch Beißen.

Daß der Hund im Büro nicht über Stunden an einer kurzen Leine und am Tisch angebunden herumliegen darf, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Auch ist ihm jederzeit erreichbares Wasser hinzustellen. 

Stellen Sie klare Regeln auf, wer z.B. den Hund füttern darf, wer wann welche Leckerlis anbieten darf, wann der Hund gestreichelt werden darf usw. Das vermeidet Mißverständnisse mit den Kollegen und sorgt für ein ungetrübtes Büroklima.

Nicht jeder Hund mag den Büroalltag. Allerdings kann man es dem Hund auch antrainieren. Dazu gehören aber verständnisvolle Mitarbeiter, denn das Trainieren geht meist nur schrittweise. Ist der Hund dennoch vom Büroalltag immer und immer wieder gestresst, sollte man ihn lieber zu Hause lassen.

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